Sowohl Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als auch Untersuchungen nach Entzug der Fahrerlaubnis werden in unserer Praxis durchgeführt.
Inhalte
Untersuchung nach FeV
Es findet eine gründliche Befragung über die Vorgeschichte statt, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, EKG und Urinuntersuchung. Eine Blutuntersuchung kann bei besonderen Auffälligkeiten zusätzlich durchgeführt werden.
Untersuchung nach Führerscheinentzug (zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Zusätzlich führen wir alle Untersuchungen durch, die der Bescheinigung der Abstinenz bei Verlust der Fahrbescheinigung im Rahmen von Alkohol- oder Drogendelikten dienen.
Kosten
Die Kosten für die vorgenannten Untersuchungen sind keine Kassenleistung und werden von uns nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.